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ALLGEMEINE AUKTIONSBEDINGUNGEN TRIGON AUCTIONS BV

ALLGEMEINE AUKTIONSBEDINGUNGEN

TRIGON AUCTIONS BV

ARTIKEL 1: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND AUSLEGUNG

1. In diesen allgemeinen Auktionsbedingungen von Trigon Auctions BV (die „ Allgemeinen Auktionsbedingungen “) haben die mit einem Großbuchstaben geschriebenen Wörter und Konzepte die folgende Bedeutung:

Allgemeine Auktionsbedingungen:

diese vom Auktionator festgelegten allgemeinen Auktionsbedingungen;

Bieter:

eine Person, die sich auf der Auktionsseite registriert hat, um während der Auktion auf Pferde als potenziellen Käufer zu bieten ;

Mehrwertsteuer:

Umsatzsteuer;

Verbraucher:

ein Käufer , der eine natürliche Person ist und das wirkt, nicht in der Ausübung von einem Beruf oder Geschäft;

Tierarzt:

ein auf Pferde spezialisierter Tierarzt;

Kaufvertrag:

die Vereinbarung für den Kauf und Verkauf von einem Pferd , das geschlossen wird , zwischen dem Verkäufer und dem Käufer bei der Auktion in Übereinstimmung mit dem Modell beigefügt als Anhang 1;

Kaufpreis:

den Betrag, für den das Pferd dem Käufer vom Auktionator während der Auktion zugeteilt wurde, ohne die Provision des Käufers und etwaige Mehrwertsteuer;

Kupfer:

eine Person oder Partnerschaft, die in einem Kaufvertrag als Käufer fungiert;

Käuferprovision:

Kosten , die durch die Auktion Halter auf dem Kupfer in Rechnung zu geladen, finden 10% der K oopsom;

Lieferung:

der Moment, in dem das Pferd tatsächlich physisch an einem vom Käufer angegebenen Ort geliefert wird, d. h. der Moment , in dem das Pferd tatsächlich aus dem Transportmittel steigt und den Ort betritt, an dem das Pferd geliefert werden soll;

Datenschutz- und Cookie-Richtlinien:

Die Datenschutz- und Cookie-Richtlinien des Auktionators und der Auktionsseite, die als Anhang 3 beigefügt sind ;

Auswahlausschuss:

das mit der Auswahl der Pferde beauftragte Komitee ;

Zuordnung:

die Erklärung von dem Auktionator zu dem Käufer, enthält die Nachricht an das Pferd , unter der Verpflichtung , den Kaufpreis und die Kosten für die Käufer zu zahlen zugewiesen;

Versteigerung:

die vom Auktionator organisierte Auktion ;

Auktionskatalog:

den Auktionskatalog zur Auktion, der vor der Auktion auf der Auktionsseite veröffentlicht wird;

Auktionator:

Trigon Auctions BV, eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in (9025 BR) Bears in Bearsterdyk 14, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 78221234;

Auktionsvertrag:

die Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Versteigerer über die Versteigerung des Pferdes;

Auktionsort:

die Website des Auktionators , auf der die Auktion stattfinden wird, unter folgender URL: www​.trigonauctions​.com;

Verkaufer:

Eine Person oder Partnerschaft , die in einem Kaufvertrag als Verkäufer auftritt;

Verkäuferkommission:

Kosten , die durch den Auktionator zu dem Wrong arbeiten im Konto werden geladen, finden 10 % des Kaufpreises;

Veterinary Inspection — Protokoll:

das vom Versteigerer erstellte Veterinärkontrollprotokoll, das als Anlage 2 beigefügt ist ;

Veterinärinspektionsbericht:

den klinischen Inspektionsbericht eines Pferdes , der von einem Tierarzt gemäß dem in Anhang 2 beigefügten Veterinärinspektionsprotokoll erstellt wurde ;

Pferd:

ein vom Auswahlausschuss für die Auktion ausgewähltes Pferd .

2. Sofern in diesen Allgemeinen Auktionsbedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, gilt für die Auslegung dieser Allgemeinen Auktionsbedingungen Folgendes: 

(i) ein Verweis auf „ Gegenstand “ oder „ Anlage “ bezeichnet einen Gegenstand oder eine Anlage zu diesen Allgemeinen Auktionsbedingungen; 

(ii) Wörter , die den Singular anzeigen, verstehen den Plural an sich und umgekehrt; 

(iii) unter einem Verweis auf eine männliche Form wird ein Verweis auf eine weibliche Form verstanden und umgekehrt; 

(iv) eine Bezugnahme auf eine Person wird als Bezugnahme auf eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person angesehen; 

(v) auf den Titel und Tassen über die verschiedenen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen der Auktion ist keine eigenständige Bedeutung und die Titel und Überschriften wirken sich nicht auf die Auslegung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

(vi) ein Verweis auf einschließlich“, einschließlich“, als“ oder einen ähnlichen Begriff bedeutet einschließlich, aber nicht beschränkt auf“; 

(vii) alle in den Allgemeinen Auktionsbedingungen genannten Anhänge bilden einen integralen und untrennbaren Bestandteil dieser Allgemeinen Auktionsbedingungen; 

(viii) Ein Verweis auf eine Person oder Partei umfasst auch alle Rechtsnachfolger dieser Person oder Partei unter einem universellen oder besonderen Titel. 

ARTIKEL 2: ALLGEMEINES

1. Diese Allgemeinen Auktionsbedingungen gelten für alle während der Auktion geschlossenen Kaufverträge sowie für alle daraus resultierenden Verträge. 

2. Der Auktionator stellt sicher, dass Besucher der Auktionsseite diese Allgemeinen Auktionsbedingungen rechtzeitig vor Auktionsbeginn zur Kenntnis nehmen können . 

3. Diese Allgemeinen Auktionsbedingungen finden Sie auf der Auktionsseite. Diese Allgemeinen Auktionsbedingungen wurden in niederländischer und englischer Sprache erstellt. Im Falle eines Streits über den Inhalt oder den Umfang dieser Allgemeinen Auktionsbedingungen sind nur der niederländische Text und dessen Bedeutung in der niederländischen Gerichtsbarkeit verbindlich. 

4. (Potenzielle) Bieter müssen sich in der von der Auktion festgelegten Weise digital auf der Auktionsseite registrieren und erhalten einen Benutzernamen und ein Passwort. Mit der Registrierung gibt jeder (potenzielle) Bieter an, dass er mit diesen Allgemeinen Auktionsbedingungen und den Datenschutz- und Cookie-Richtlinien vertraut ist und dass er deren Inhalt bedingungslos akzeptiert. 

5. (potenzielle) Bieter sind für ihre digitalen Aktionen verantwortlich. 

6. Der Verkäufer verpflichtet sich, seinen Tierarzt anzuweisen, spätestens 7 Tage vor Auktionsbeginn eine klinische Untersuchung des Pferdes auf der Grundlage des Veterinärinspektionsprotokolls des Auktionators durchzuführen . Der Käufer hat das Recht, diesen Veterinärinspektionsbericht einzusehen. Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Lieferung oder später eine Diskussion über den Zustand des Pferdes stattfindet , hat der Veterinärinspektionsbericht des Verkäufers Vorrang. 

7. Die Verkäufer garantieren , dass zum Zeitpunkt der Auswahl, um die Zeit der Auktion und auf Lieferung, das Pferd zeigt keine allgemein bekannten Mängel oder Symptome einer Erkrankung und / oder nicht unter dem Einfluss von nicht zugelassenen Stoffen in Übereinstimmung mit den anwendbaren (Doping) Vorschriften und erklärt das Pferd zurückzunehmen und den erhaltenen Kaufpreis zuzüglich etwaiger Mehrwertsteuer zurückzugeben, falls das Pferd nach dem Einsatz einen solchen Defekt oder Krankheitssymptome aufweisen sollte oder wenn bei einer Inspektion nicht autorisierte Substanzen gefunden werden. 

ARTIKEL 3: VORBEREITUNG, UMSETZUNG UND ÜBERWACHUNG DER AUKTION

1. Die Vorbereitung und Durchführung der Auktion wird ausschließlich vom Auktionator festgelegt. Der Auktionator den Verlauf der Ereignisse bestimmt , vor und während der Auktion und hat die Macht zu, keine Aussage von Gründen Menschen , ob nicht an die Auktion weit zu verlassen, ein oder mehr Pferde nicht versteigert werden oder nicht , den Auftrag vergeben die Auktion zu ändern, ein Gebot nicht anzuerkennen und / oder für ungültig zu erklären, die Auktion auszusetzen, fortzusetzen, zu verlängern oder abzubrechen und andere Maßnahmen zu ergreifen, die sie für notwendig hält . 

2. Die Auktion wird vom Auktionator durchgeführt. 

3. Während der Auktion hat der Auktionator das Recht, Ungenauigkeiten in (mündlichen und schriftlichen) Aussagen, die von oder in seinem Namen gemacht wurden, sowie Fehler, die während der Auktion oder auf andere Weise gemacht wurden, zu korrigieren . 

4. Die an der Auktion teilnehmenden Personen sind verpflichtet, die Anweisungen und Anweisungen des Auktionators oder im Namen des Auktionators zu befolgen und die Tatsache zu akzeptieren, dass bei einer Online-Auktion technische Störungen auftreten können, aufgrund derer ein Gebot online möglicherweise nicht ordnungsgemäß verarbeitet wird. 

5. Der Auktionator ist nicht verpflichtet , zu garantieren , dass der Verkäufer kann verkauft das Pferd frei und unbelastet und es überträgt auf die Käufer. Der Auktionator ist nicht haftbar für resultierende jede resultierende Schäden. 

ARTIKEL 4: AUKTIONSVERFAHREN UND SCHLUSSFOLGERUNG DER KAUFVEREINBARUNG

1. Die Pferde werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. 

2. Das Bieten erfolgt durch digitale Eingabe eines Gebots. Jeder Bieter gilt als Gebot für sich selbst und ist an sein Gebot gebunden, das als bedingungslos und unwiderruflich gilt. Der Bieter bietet auf eigene Kosten und Gefahr an. Wenn ein Bieter von einer Partnerschaft von Käufern oder einer juristischen Person beauftragt wurde, muss dies dem Auktionsinhaber mitgeteilt werden, wenn der Bieter für die Auktion registriert ist. Ein Bieter hält an seinem Angebot fest, bis ein höheres Angebot angenommen wird. 

3. Pferde werden mit 8000 Euro gewettet (z.B.: 8000 Euro). Bis zu einem Betrag von 10.000 € (z.B.: zehntausend Euro) betragen die Gebotsschritte € 500,- (z.B.: fünfhundert Euro) pro Schritt, von einem Betrag von € 10.000 (z.B.: zehntausend Euro) bis € 30.000,- (z.B.: dreißigtausend Euro) belaufen sich die Gebotsschritte auf € 1.000,- (z.B.: tausend Euro) pro Schritt und ab einem Betrag von € 30.000,- (z.B.: dreißigtausend Euro) beträgt die Angebotsschritte € 2.000,- (z.B.: zweitausend Euro) pro Schritt 

4. Die Auktion endet an einem festgelegten Datum und zu einer festgelegten Uhrzeit. Die Dauer der Auktion ist auf der Auktionsseite angegeben. Wenn in den letzten fünf (5) Minuten vor der angegebenen Schließzeit ein Gebot abgegeben wird, wird die Schließzeit (jedes Mal) um fünf (5) Minuten verlängert. Die endgültige Schließung erfolgt dann in dem Moment , dass kein neues Angebot hat bisher gemacht für fünf (5) Minuten nach dem letzten Angebote . 

5. Das Pferd wird verliehen an den höchsten Bieter. Ab dem Zeitpunkt der Zuteilung wird der Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zu den Bedingungen geschlossen, die in dem als Anhang 1 beigefügten Modell aufgeführt sind . 

6. Der Auktionator sendet dem Käufer und dem Verkäufer so bald wie möglich nach Auktionsende den Kaufvertrag für das Pferd . Der Käufer und der Verkäufer senden den unterzeichneten Kaufvertrag innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen an den Auktionator zurück, nur um den Abschluss des Kaufvertrags aufzuzeichnen. Die nicht unterzeichnete Rückgabe des Kaufvertrags durch den Käufer und / oder den Verkäufer hat keinen Einfluss auf den Abschluss des Kaufvertrags. 

7. Der Kaufvertrag wird direkt und ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Der Auktionator hat die alleinige Rolle des Vermittlers, indem er die Auktionsstelle erleichtert. 

ARTIKEL 5: VERBRAUCHER- UND ONLINEKAUF

1. Beim Online-Verkauf unterliegen Verbraucher dem gesetzlichen Widerrufsrecht gemäß Artikel 6: 230o ff. Des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. 

ARTIKEL 6: ZAHLUNG UND LIEFERUNG

1. Nach Zuteilung eines Fohlens erstellt der Versteigerer eine Rechnung und der Käufer hat den Kaufpreis zuzüglich Käuferprovision und ggf. Mehrwertsteuer an den Versteigerer auf ein von diesem zu bezeichnendes Bankkonto mit Einhaltung der Zahlungsfrist von acht (8) Tagen. Bis zum Zeitpunkt der Lieferung hält der Auktionator den Kaufpreis im Namen des Käufers und nach der Lieferung hält der Auktionator den Kaufpreis im Namen des Verkäufers.

2. Sofern auf den Kaufpreis eines Fohlens Mehrwertsteuer zu erheben ist, wird diese sowohl online als auch auf der vom Versteigerer zu erstellenden Rechnung ausgewiesen.

3. Der Versteigerer zahlt nach Eingang vom Käufer den Kaufpreis abzüglich der vom Verkäufer dem Versteigerer an den Verkäufer geschuldeten Verkäuferprovision auf ein von diesem nach Übergabe des Fohlens an den Käufer anzugebendes Bankkonto ein Zufriedenheit und Verkäufer. Der Versteigerer ist berechtigt, gegenseitige Forderungen zwischen Verkäufer und Käufer aufzurechnen, aber nicht verpflichtet.

4. Der Verkäufer verpflichtet sich, wenn und solange ein Fohlen jünger als fünf (5) Monate ist, dieses bei der Stute zu lassen, ohne dass der Käufer schadenersatzpflichtig ist.

5. Bis zur tatsächlichen Auslieferung an den Käufer bleibt das Fohlen auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Ein Fohlen, das auf der Auktion verkauft wird und fünf (5) Monate oder älter ist, muss dem Käufer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Auktion geliefert und vom Käufer gekauft werden. Ein Fohlen, das auf der Auktion verkauft wurde und zu diesem Zeitpunkt jünger als viereinhalb (4,5) Monate war, muss spätestens dann, wenn das Fohlen fünf (5) Monate alt ist, tatsächlich an den Käufer geliefert und vom Käufer übernommen worden sein alt. Von den in diesem Absatz genannten Lieferzeiten kann nur in Ausnahmefällen und nach Eingriff durch den Versteigerer abgewichen werden. Der Verkäufer informiert den Käufer eine (1) Woche bevor das Fohlen das Alter von fünf (5) Monaten erreicht hat und trifft dann Vorbereitungen für eine eventuelle Versicherung. An dem Tag, an dem das Fohlen das Alter von fünf (5) Monaten erreicht hat und noch nicht abgeliefert wurde, geht das Fohlen ab diesem Tag auf Kosten und Gefahr des Käufers. Kommt der Käufer oder der Verkäufer seiner Abnahme- oder Lieferverpflichtung nicht nach und kommt damit in Verzug, verwirkt die fahrlässige Partei der anderen Partei eine sofort fällige und nicht mildernde Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises zuzüglich 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro).

6. Das Fohlen wird vom Verkäufer an eine vom Käufer angegebene Adresse in den Niederlanden geliefert, sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart wurde. Wenn Käufer und/​oder Verkäufer ihren Wohnsitz außerhalb der Niederlande haben, können Käufer und Verkäufer diesbezüglich eine andere Vereinbarung treffen.

7. Das Eigentum an einem Fohlen geht erst auf den Käufer über, wenn es alle seine finanziellen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erfüllt hat und tatsächlich an eine vom Käufer angegebene Adresse geliefert wurde.

8. Während der Auktion kann ein Embryo zusammen mit einer Leihmutter versteigert werden. In diesen Fällen erhöht sich der Preis des Embryos um den Preis für die Leihmutter. In diesen Fällen muss in Absprache zwischen dem Verkäufer der Leihmutter und dem Käufer geklärt werden, ob die Leihmutter verkauft oder vermietet wird oder ob für die Nutzung oder das Eigentum der Leihmutter eine andere Lösung gewählt wird. Die Gesamtkosten des Käufers bestehen daher aus dem Kaufpreis für den Embryo zuzüglich der Käuferprovision, der Entschädigung für die Leihmutter und einer etwaigen Mehrwertsteuer und sind gemäß Absatz 1 dieses Artikels 6 zu zahlen.

9. Alle anderen als die vorgenannten Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers. Der Versteigerer haftet nicht für die Folgen der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Artikels.

10. Bei Export eines Fohlens legt der Käufer Trigon Auctions innerhalb von 3 Monaten nach Ablieferung des Fohlens gültige Transportdokumente vor, unter Androhung des Verfalls der noch zu verrechnenden Mehrwertsteuer.

ARTIKEL 7: FEHLER

1. Wenn der Käufer der Meinung ist , dass das Pferd nicht mit dem Kaufvertrag nach der tatsächlichen Lieferung nicht nachkommt , er mitteilen muss den Verkäufer von diesem innerhalb von drei ( 3) Tagen , nachdem es wurde festgestellt , dass das Pferd nicht entspricht die Vereinbarung durch mittels eines eingeschriebenen Briefes an den Verkäufer zu senden. Der Käufer muss eine Kopie dieses Schreibens an den Auktionator senden . 

2. Der Verkäufer garantiert , dass die von ihm verkauftes Pferd leidet nicht an Defekten und Stall Laster, die in jedem Fall verstanden Wind saugt , systematisch Weben oder Krippen beißen und gut über einen Zeitraum von zwei mal vierundzwanzig ( 24) Stunden nach der tatsächlichen Lieferung des Pferdes vom Verkäufer an den Käufer. Nicht abgedeckt ist das Vorhandensein des WFFS-Gens. Wenn das Gesetz und / oder die Rechtsprechung zur jeweiligen Garantie und / oder Dauer davon etwas anderes vorschreiben, gilt diese zwingende andere Bestimmung. Wenn ein Pferd mit einem sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer bekannten Defekt zum Verkauf angeboten wird, vor dessen Kauf ein vom Auktionator benannter Tierarzt schriftlich erklärt, dass eine Wiederherstellung (Heilung) möglich ist, verpflichtet sich der Verkäufer, das Pferd untersuchen zu lassen . und sich um die Genesung (Heilung) zu kümmern, ohne dass dies zusätzliche Kosten für den Käufer mit sich bringt. Bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Lieferung an den Käufer bleibt das Pferd auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. 

3. Der Verkäufer garantiert die Richtigkeit der Abstammungsdaten. Die Vaterschaft des Pferdes muss mittels DNA-Tests überprüft werden . 

4. Wenn der Verkäufer seine Verpflichtung zur treffen Pferd Auktion wie aus der Auktions Vereinbarung entsteht, ist er auf dem Auktionator eine direkt beanspruchbar Strafe zu zahlen von € 5.000, — (in Worten: fünftausend Euro )

ARTIKEL 8: HAFTUNG

1. Der Versteigerer schließt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung gegenüber dem Käufer, dem Verkäufer und Dritten aus, insbesondere, aber nicht beschränkt auf folgende Fälle: 

(i) der Gesundheitszustand der die zu versteigernden Pferde , einschließlich auch verstanden mit Bezug auf osteochondrotischen Abweichungen (OC / OCD); 

(ii) wenn ein im Online-Auktionskatalog aufgeführtes Pferd letztendlich nicht zur Auktion angeboten wird; 

(iii) Folgeschäden wie Gewinnausfälle. 

2. Wenn die Haftung des Versteigerers wird die Gesamtvergütung auf den Betrag begrenzt , für die der Haftpflichtversicherung angemessen Anspruch auf Leistungen bietet, sowie die Höhe der dem eigenen Risiko , die nach den Versicherungsbedingungen sind nicht auf Kosten der der Versicherer ist. 

3. den Kaufvertrages Mit der Unterzeichnung, der Käufer bestätigt , dass er Kenntnis von den Informationen , einschließlich den X- Betrachtungsstrahlen und Inspektionsberichte auf der Auktions — Website , von der Menge und der Verfügbarkeit oder möglichen Mangel an Informationen / Inspektionen. / Berichte zum Zeitpunkt der Auktion. Der Käufer kauft somit ein Pferd in dem Zustand, in dem es sich bei Unterzeichnung des Kaufvertrags befindet (bei Online-Auktionen: beim Klicken auf die Bestätigung des Gebots). 

4. Wenn der Versicherer in keinem Fall zahlt oder wenn der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt ist, wird die Haftung des Versteigerers niemals den Kaufpreis überschreiten. 

5. Der Auktionator haftet nicht für Fehler im Auktionskatalog in Bezug auf den Stammbaum (dies sind die Daten, die sich auf den Stammbaum der zu versteigernden Pferde beziehen ) oder andere Daten. Der Verkäufer und der Käufer sind dafür verantwortlich , die Richtigkeit dieser Datenkontrolle zu gewährleisten. 

ARTIKEL 9: KOMPETENTES GERICHT UND STREITBEHEBUNG

1. Diese Allgemeinen Auktionsbedingungen und alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit oder aus diesen Allgemeinen Auktionsbedingungen unterliegen niederländischem Recht, wobei die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) vollständig ausgeschlossen ist. 

2. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Auktionsbedingungen oder aus weiteren Vereinbarungen ergeben, die sich auf diese Allgemeinen Auktionsbedingungen beziehen oder sich daraus ergeben, müssen dem zuständigen Gericht im Distrikt der nördlichen Niederlande vorgelegt werden. 

Version Dezember 2020

Anhang 1

Musterkaufvertrag Trigon Auctions BV

ONLINE Koopovereenkomst / Purchase agreement

Naam paard / Name of horse:
Geslacht / Sex:
Geboortedatum / Date of Birth:
Verkoper / seller: Trigon Auctions BV
Aankoopbedrag / Purchase amount:
Veilingkosten / Auction fee 10%:
BTW / Tax (21%/margeregeling):
Totaal/​Total:

Koper is bekend met de veilingvoorwaarden van de​’Trigon Auctions BV 2020
Buyer is familiar with the auction conditions of the​‘Trigon Auctions BV 2020

Naam koper / Name buyer
Adres / Address
Land / Country
Tel. nummer/​tel. number:
E‑mail:
BTW-nummer/Tax-number:

Handtekening Verkoper / Signature Seller: Handtekening Koper/​Signature Buyer

Anlage 2

Veterinärkontrollprotokoll / Veterinärbescheinigung Trigon Auktion

Anhang 3

Datenschutz- und Cookie-Richtlinien

Diese Charta wurde von Trigon Auctions BV mit Sitz in Bearsterdyk 14, 9025, BR Bears , Niederlande, erstellt. Ziel dieser Charta ist es, die Besucher der Website unter der Adresse www​.trigonauctions​.com über die Art und Weise der Datenerfassung und ‑verarbeitung zu informieren .

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Diese Seite wurde zuletzt am 16/07/2020 geändert.

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